Versicherungen

Mit einer Campingversicherung können die Besitzer das Reisemobil mit dem Zelt und dem Inventar gegen Schäden versichern. Hierbei ist es egal, ob es sich hierbei um ein Stand- oder ein Reisefahrzeug handelt.
Versichert sind dabei beispielsweise Schäden, welche durch Explosion, Brand, Diebstahl, widerrechtlichen Gebrauch, Unterschlagung, Raub oder das Einwirken von Wettersituationen ? wie Blitzeinschlag, Hagel, Überschwemmung, Schnee und Sturm ? entstehen. Außerdem sind oftmals Gegenstände wie ein Computer, Fernseher oder eine Solaranlage im Reisemobil dabei. Solche sind ebenfalls in einer Campingversicherung berücksichtigt.
Sollte am Fahrzeug etwas beschädigt sein oder während der Reise verloren gehen, dann ist der Caravan während des Urlaubs auf dem Campingplatz und auch zu Hause in der Garage optimal geschützt.

Für Reisemobile gibt es ähnliche Versicherungspolicen wie für den PKW. Daher sind die Versicherungen der Teil- und Vollkasko, Haftpflicht und der Schutzbrief recht ähnlich.

Die Haftpflichtversicherung ist für Reisemobile generell Pflicht. Ohne einen generellen Versicherungsschutz werden die Campingfahrzeuge nicht zulassen. Die Haftpflichtversicherung für den Wagen ersetzt Schäden, die der Besitzer mit deinem Caravan einem anderen Fahrer zufügt.
Die Teilkaskoversicherung deckt sämtliche Schäden ab, die vom Besitzer des Wagens von anderen oder durch Umwelteinflüsse zugefügt werden. Wenn auch die Teilkasko für das Reisemobil keine Pflichtversicherung ist, sollte der Besitzer sie für das Wohnmobil auf jeden Fall abschließen.
Eine Teilkaskoversicherung deckt beispielsweise Schäden durch Glasbruch, Brand und Diebstahl. Schäden durch eine Kollision mit Wild oder Marderschäden werden durch die Teilkaskoversicherung ebenfalls bezahlt. Der Besitzer sollte zudem darauf achten, dass auch die Folgeschäden eines Bisses durch Marder abgedeckt sind. Ansonsten bezahlt die Versicherung die zerbissenen Schläuche, jedoch nicht den hierdurch entstandenen Schaden am Motor.
Besitzt der Caravan zum Beispiel ein Dach aus Glasfasern, sollte der Besitzer dem Versicherer dies auf jeden Fall mitteilen. Die meisten Versicherungsanbieter gestatten in einem solchen Fall einen Rabatt auf die Versicherungsbeträge. Der Grund ist, dass solche Dächer recht unempfindlich gegenüber Hagel oder Schneemassen sind.

Einen umfassendsten Versicherungsschutz für das Reisemobil bietet eine Vollkaskoversicherung. Eine solche Versicherungsart deckt über die Teilkaskoversicherung zugleich Unfallschäden, die durch eigens Verschulden entstanden sind und Vandalismus am Wagen ab. Für die Besitzer ist dieser Schutz vor Vandalismus auf dem Campingplatz durchaus wichtig, wenn das Reisemobil während der Pause längere Zeit ohne Aufsicht abgestellt wird. Anfänger erhalten bei der Versicherung viele Tipps für die Versicherungen beim Camping.
Der Schutzbrief ist keine eigene Versicherung. Dieser ist eine separate Leistung, die der Camper zu einer Teil- und Vollkaskoversicherung hinzubuchen kann. Der Schutzbrief gewährleistet, dass die durch eine Autopanne entstehenden Kosten von der zuständigen Versicherung bezahlt werden. Diese bezahlt daher Leistungen, die normalerweise von Clubs, wie dem ADAC, bekannt sind.

Zu Haftpflichtschäden auf dem Campingplatz kommt es immer wieder durch das Reisemobil, welcher ein Vorzelt besitzt oder durch sonstiges Zubehör. Nicht immer zahlt für den entstandenen Personen- oder Sachschaden beim Nachbarn auf dem Platz oder bei der Einrichtung die private Haftpflichtversicherung, da dieser Schutz leider bei vielen privaten Haftpflichtversicherungen fehlt oder im Vertrag nicht vereinbart wurde oder der abgemeldete Caravan keine Kfz-Haftpflicht besitzt.
Dazu gehört zum Beispiel, wenn auf dem Dauercampingplatz / durch den Wohnwagen oder das Vorzelt der direkt Nachbarn beschädigt oder im schlimmsten Falle Personen verletzt werden. So kann ein mögliches Feuer auf den Nachbarn übergreifen, eine Gasleitung am Grill ist beschädigt und explodiert oder die Gartenmöbel werden vom Sturm um Nachbarn geweht und richten hier Schäden an.
Die Schadenersatzanforderungen können hierbei sehr hoch sein, denn das Gesetz hat die Pflicht auf den Schadenersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch genau definiert.
Die gesetzliche Haftpflicht versichert viele Sachverhalte. Dies ist durch den eigentlichen Besitz und die Verwendung des Wohnwagens, sowie die Nutzung des Standplatzes gegeben. Die Überprüfung der Versicherungsfrage und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen ist hierbei schon eingeschlossen. Der Umfang einer Haftpflichtversicherung beinhaltet Personen-, Vermögens- und Sachschäden.

Eine Kfz-Versicherung für Dauercamper schützt bereits abgemeldete und abgestellte Reisemobile inklusive aller dazugehörigen Teile und der eingebauten Sonderausstattung gegen eventuelle Risiken, welche auf einem Stellplatz passieren können.
Eine Dauercampingversicherung ist eine Art der Teilkaskoversicherung und zahlt für Schäden an dem abgemeldeten Caravan auf. Die Camper haben dabei die Wahl, ob diese die Spezialversicherung ohne oder mit einem Selbstbehalt in Höhe ab 150 Euro abschließen. Diese zahlt unter anderem, wenn Schäden durch Hagel oder weitere Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen oder Sturm den abgestellten Camper beschädigt haben.
Glasbruch, Diebstahl, Tierbiss und Feuer mit Folgeschäden bis 5.000 Euro sind in dieser Versicherung abgedeckt. Bei einem Diebstahl oder Totalschaden erhalten die Besitzer bis zu 18 Monate nach der Zulassung des Reisemobils den Neu- bzw. den Kaufpreis zurückerstattet.
Der Versicherungsschutz greift zugleich bei Schäden durch Leitungswasser, Vandalismus oder Frost.
Entsteht am Fahrzeug ein Schaden, weil Frost die Wasserleitung beschädigt hat oder Leitungswasser ausgetreten ist, übernimmt die Versicherung ebenfalls die Kosten. Schäden, welche durch eine Erdsenkung oder Schneedruck auf dem Dauercampingplatz entstehen, bezahlt die Versicherung außerdem.

Demolieren andere Menschen den Wagen mut- oder böswillig, indem diese zum Beispiel die Außenseite zerschrammen oder mit Graffiti beschädigen, zahlt eine Dauercampingversicherung ebenfalls. Die Vor- oder Anbauten sind dabei mitversichert.
Ein passender Schutz erstreckt sich ebenfalls auf Anbauteile wie Vor-, Dauerstandzelt, Carport oder Wohnwagenschutzdach, wenn diese zum Reisemobil gehören. Geräte- ind Gartenhütten bis zehn Quadratmeter sowie die Wasser- und die Stromzufuhr sind mit der Dauercampingversicherung sicher geschützt.
Voraussetzung ist, dass die Anbauteile, die fest sind, weder den stetigen Wohnzwecken oder der Ausübung des Berufs oder einen Verkauf dienen und nicht als Gewerbe vermietet oder genutzt werden.
Die Dauercampingversicherung ist für alle Camper zu empfehlen, die das mobile Zuhause nicht nur im Campingurlaub nutzen, sondern das Reisemobil für einen längeren Zeitraum auf einem Campingplatz fest abstellen.
Eine reguläre Versicherung für den Wohnwagen mit Teilkasko zahl in aller Regel nicht für Schäden, welche bei einer soliden stationären Nutzung des Caravans entstehen. Bei Wohnwagen im Winterquartier kann dies beispielsweise ein durch den Druck von Schnee eingebrochenes Wagendach sein. Tipps für Anfänger zum Thema Dauercampingversicherung gibt es bei den Anbietern.

Für Wohnwagenbesitzer und Camper gehört das Vorzelt zum Heim beim Camping dazu. Aus Ansicht der Versicherung ist dies jedoch nicht immer der Fall. Wenn es zu einem Schaden kommt, stehen die Camper unter Umständen ohne hinreichenden Schutz da.
In Abhängigkeit davon, ob ein Vorzelt fest eingebaut oder winterfest ist und die Camper nur zeitweise zelten oder Dauercamper sind, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten ein Vorzelt zu versichern.
Camper, die ihr Wohnwagenvorzelt versichern möchten, können dies mithilfe einer kurzfristigen Kaskoversicherung tun. Normalerweise deckt die Teil-, und die Vollkaskoversicherung sämtliche Schäden an einem Vorzelt ab. Die Besitzer sollten sich im Vorfeld informieren, ob der Umfang dies umfasst und ob das Mobiliar des Wohnwagenvorzelts zugleich versichert ist.
Die Dauercamper können das winterfeste Vor- und Dauerstandzelt mit einer speziellen Dauercampingversicherung absichern. Diese versichert in erster Linie das Vorzelt und zugleich das Inventar. Damit allerdings eine Dauercampingversicherung Sinn macht, muss das Fahrzeug sowie das Ganzjahresvorzelt fest abgestellt sein.
Die Versicherung für Wohnmobil und Vorzelt ist für die meisten Camper ein echtes Muss und so können diese in der Nacht besser schlafen. Welche Versicherung für das Reisemobil und das Vorzelt die passende ist, hängt jedoch von unterschiedlichen Faktoren ab.
Wohnwagen, die angemeldet sind, müssen wenigstens über eine gesetzliche Haftpflichtversicherung verfügen. Eine solche deckt allerdings nicht das Vorzelt ab und besitzt einen geringeren Leistungsumfang. Ein optimaler Schutz ist durch die Kaskoversicherung gegeben, die generell das Vorzelt einschließt.
Abgemeldete Reisemobile ohne Zulassung sind mit einer Dauercampingversicherung sehr gut bedient. Die Wohnwagenversicherung für das Vorzelt bewahrt vor Schäden am Abstellplatz, ohne den Caravan hierbei anmelden zu müssen.
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