Gewicht

Viele, die dieses oder nächstes Jahr in den Urlaub starten wollen, möchten gerne Camping erleben und unabhängig sein. Dies geht am besten mit einem Wohnmobil. Im Gegensatz zu einer Flugreise, wo das Höchstgewicht des Gepäcks schon feststeht, fragen sich sowohl Anfänger als auch erfahrene Camper, wie viel man mitnehmen und einpacken kann. Viele Modelle sind schon ohne zusätzliches Gepäck zu schwer. Zudem stellt die Überladung eines Wohnmobils ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Wohnmobilen unterschieden: Es gibt Mobile, die maximal 7,5 Tonnen wiegen dürfen und andere, deren Höchstgewicht bei 3,5 Tonnen liegt. Diese Unterscheidung liegt in der Einführung des EU-Führerscheins 1999 begründet. Diejenigen, die noch einen Führerschein der alten Klasse 3 besitzen, dürfen Lkw mit bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Wer einen B-Führerschein sein Eigen nennt, darf lediglich Camper oder Wohnmobile von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Für mehr wird der Zusatzführerschein C1 erforderlich. Mobile von bis zu 3,5 Tonnen Höchstgewicht, haben dieses Limit schnell erreicht und in vielen Fällen wird diese Grenze sogar überschritten.

Gerade Anfänger sollten sich, bevor sie sich für den Kauf eines Wohnmobiles entscheiden, fragen, wie hoch die Gewichtsreserven sind, welches Gepäck bei Reisen unbedingt mitgenommen werden muss und wo dieses verstaut werden kann. Maßgeblich ist die Zuladung, die sich aus der Differenz zwischen der Gesamtmasse, enthalten in der Zulassungsbescheinigung im Teil 1, und dem Leergewicht ergibt. Eine Angabe zur Leermasse befindet sich seit 2014 im Punkt G des Fahrzeugscheines,. Hier wird zur Masse des Campers im fahrbereiten Zustand, Wasser und Gas sowie festes Zubehör eingerechnet. Ersichtlich wird ein "von-bis-Wert", der darstellt, wie viel das Modell wiegt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält Informationen über die technisch zulässige Gesamtmasse, die Masse in fahrbereitem Zustand und die Achslast. Die hier angegebenen Kapazitäten dürfen auf gar keinen Fall überschritten werden. Zudem bildet ein überladenes Fahrzeug ein Sicherheitsrisiko, weil es sich beim Beschleunigen, Bremsen oder in Kurven anders verhält. Wird die Fahrstabilität des Wohnmobils geringer, wird es zunehmend zu einem Sicherheitsrisiko und die Unfallgefahr steigt beträchtlich. Ebenfalls kann zu viel Gepäck den Reifen schaden, da diese schneller verschleißen oder platzen können.

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In den letzten Jahren stieg das zulässige Gewicht von Wohnmobilen immer stärker an und viele Modelle sind schon von Anfang an zu schwer. Die Gründe dafür liegen unter anderem in der aufwendigen Reinigung von Abgasen. Um den Ausstoß von Stickoxiden von Dieselmotoren zu vermindern, wird Harnstoff eingespritzt, der in zusätzlichen Tanks mitgenommen werden muss. Hinzu kommen höhere Anforderungen an Komfort und Sicherheit. Assistenzsysteme erhöhen das Gewicht durch ihre Sensoren. Camper mit Allradantrieb oder einer Luftfederung für höheren Komfort, erhöhen ebenfalls das Gesamtgewicht erheblich. Auch das Kundenverhalten spielt eine entscheidende Rolle. Viele Reisende wollen auch in einem Wohnmobil nicht auf Komfort verzichten, weshalb Fernseher einschließlich Satellitenschüssel, Klimaanlage, Solarzellen und weitere Batterien mitgenommen werden. Alleine diese Dinge erhöhen das Gewicht schon beträchtlich und müssen im Kfz-Schein zu den Angaben über die Leermasse hinzugezählt werden. Die weitere Zuladung besteht aus Camping-Möbeln, Kleidungsstücken, Küchenutensilien, Fahrräder und natürlich den Insassen selbst. Die den Herstellern innerhalb der EU zugestandene Fertigungstoleranz die im Fahrzeugschein als "Leermasse im fahrbereiten Zustand", einschließlich einem 75 Kilo schweren Fahrer sowie einem gefüllten Kraftstofftanks, darf von den Herstellern um fünf Prozent überschritten werden. Bei einer Berechnung des maximal zulässigen Gesamtgewichts, findet dies jedoch voll Berücksichtigung.

Das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 oder 7,5 Tonnen, welches jeweils im Fahrzeugschein eingetragen ist, abzüglich des Leergewichtes, ergibt die zulässige Zuladung. Hat ein Wohnmobil zum Beispiel ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und weist gleichzeitig im Fahrzeugschein ein Leergewicht von zwei Tonnen aus, dürfen maximal noch 1,5 Tonnen hinzugeladen werden. Nach Inkrafttreten der "EU-Zuladungsnorm EN 1644-2" im Jahr 2002 heißt das einstige Leergewicht, mit dem alles im Wohnmobil außer Wasser und Benzin bezeichnet war, nun: "Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand". Diese Angabe bezieht sich auch auf Treibstoff, Öl, Ersatzrad, Notfallkasten, Werkzeug sowie weitere feste Zusatzausstattungen wie Fahrradträger oder eine Klimaanlage. Selbst ein Fahrer wurde mit 75 Kilo schon einbezogen. Zu der "Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand" müssen jetzt die nachstehenden Gewichte addiert werden:
    • 90 Prozent des Vorrats an Frischwasser und Gas
    • Füllung eines Wasserboilers und einer chemischen Toilette
    • vier Kilo Gewicht für eine Kabeltrommel
    • Gewicht jedes Mitfahrers
    • Zehn Kilo persönliche Gegenstände je Passagier
    • Zehn Kilo zusätzliches Gewicht je Meter Gesamtlänge des Wohnmobils. Bei einem Fünf-Meter-Fahrzeug müssen noch 50 Kilo hinzugefügt werden.

Das Gesamtergebnis entspricht dem Gewicht eines nicht beladenen Wohnmobils. Die erlaubte Zuladung wird dadurch berechnet, indem dieses von der zusätzlichen Gesamtmasse, die im Fahrzeugschein eingetragen ist, abgezogen wird. Daraus ergibt sich die "technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand und Achslasten (ZGG)".

Eine Überladung bildet ein enormes Sicherheitsrisiko. Je höher das Gewicht, umso höher werden Reifen und Bremsen belastet. Auch wenn ein Wohnmobil innerhalb des zulässigen Rahmens beladen ist, ändert es sein Fahrverhalten deutlich, als in einem leeren Zustand. Ausweichmanöver oder sogar Serpentinenfahrten machen es zu einem unkontrollierbaren Gefährt. Dennoch sind viele Freunde des Campings zu sorglos unterwegs. Viele Dinge werden nicht richtig verstaut und können bei einem Frontalaufprall oder einem starken Bremsmanöver zu gefährlichen Geschossen werden. Deshalb drohen Bußgelder einschließlich der Entsorgung der Gegenstände. In Deutschland können Bußgelder von bis zu 235 Euro und einem Punkt verhängt werden. In Italien drohen bis zu 1.734 Euro und in Österreich sogar bis zu 5.000 Euro. In Frankreich wird eine Geldbuße ab 135 Euro verhängt. Daneben wird das Wohnmobil von der Polizei einbehalten. Bei Abschluss einer Versicherung muss das zulässige Gesamtgewicht angegeben werden, welches dann auch versichert wird. Erfolgt eine Überschreitung dieses Gewichts und man wird in einen Unfall verwickelt, besteht die Gefahr, den Versicherungsschutz zu verlieren. Deshalb sollte vor Urlaubsantritt immer ein prüfender Blick in das Innere des Wohnmobils geworfen werden.

Bei der Zuladung eines Wohnmobils kann auf vielfältige Weise Gewicht eingespart werden. Alleine die Befüllung des Wassertanks macht schon viel aus. Camper, die am Ankunftsort Frischwasser vorfinden, können ihre Reise mit einem fast leeren Tank beginnen und mehr als 100 Kilogramm Gewicht sparen. Gegenstände aus Stahl, wie Töpfe oder Gasflaschen, können durch leichteres Aluminium ersetzt werden. Ebenfalls wiegt Geschirr aus Melamin weniger als Geschirr aus Porzellan.

Wurde das Wohnmobil fertig beladen, sollte es auf einer Fahrzeugwaage gewogen werden. So kann sichergestellt werden, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wurde. Hier muss jedoch auch das Gewicht aller Passagiere, die möglicherweise beim Wiegen nicht mit dabei sind, berücksichtigt werden. Zu beachten ist auch, wie voll die Tanks sind.

Ergab das Wiegen, dass das Wohnmobil zu schwer ist, sollte überflüssiger Ballast entfernt werden, bis die Achslasten und das Gesamtgewicht eingehalten werden. Gerade bei Fahrzeugen, die über viele Sonderausstattungen verfügen, kommt es schnell zu einer Überladung. Möglich ist auch die Auflastung des Mobils, bei der Achslast und das zulässige Gesamtgewicht erhöht werden.
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